Wer Arbeitslosengeld I und/oder Arbeitslosengeld II bezieht, hat verschiedene Mitwirkungspflichten gegenüber der bewilligenden Stelle.
Werden diese Pflichten verletzt, kann gegen den Leistungsbezieher ermittelt werden. Die Ermittlungen können dazu führen, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Beim Verdacht des Vorliegens einer Straftat kann die Angelegenheit an die zuständige Staatanwaltschaft abgegeben werden, im Zusammenhang mit Werkvertrags- oder Dienstleistungen an die Behörden der Zollverwaltung.
Im Falle eines solchen Verfahrens ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Sozialrecht oder auch einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen.
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