Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten/Strafverfahren

Mitwirkungspflicht bei Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2Wer Arbeitslosengeld I und/oder Arbeitslosengeld II bezieht, hat verschiedene Mitwirkungspflichten gegenüber der bewilligenden Stelle.

Werden diese Pflichten verletzt, kann gegen den Leistungsbezieher ermittelt werden. Die Ermittlungen können dazu führen, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Beim Verdacht des Vorliegens einer Straftat kann die Angelegenheit an die zuständige Staatanwaltschaft abgegeben werden, im Zusammenhang mit Werkvertrags- oder Dienstleistungen an die Behörden der Zollverwaltung.

Im Falle eines solchen Verfahrens ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Sozialrecht oder auch einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen.

Kanzlei-Direktsuche

 

Partner-Kanzleien

Aktuelle Neuigkeiten

Weniger als 1 Jahr verheiratet – keine Witwenrente

Weniger als 1 Jahr verheiratet – keine Witwenrente2.März: Eine Witwenrente steht dem überlebenden Ehepartner bei einer Ehe unter einem Jahr Dauer nur im ...

Höhe der Regelleistung nach dem SGB II verfassungswidrig

26.Februar: Der Erste Senat das Bundesverfassungsgerichts hat am 09.02.2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 ...

Nur etwas weniger Rente bei Kurzarbeit.

Nur etwas weniger Rente bei Kurzarbeit.25.Februar: Wenn Sie von Kurzarbeit betroffen sind, so drückt das auf ihre spätere Rente. Jedoch nur wenig. ...

Aktuelle NeuigkeitenWeitere Artikel im Sozialrecht