Die Familienkasse der Agentur für Arbeit gewährt Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und deren Einkommen und Vermögen ausreicht, um den eigenen Bedarf, nicht aber den Bedarf der Kinder, zu decken, einen Kinderzuschlag.
Der Kinderzuschlag beträgt maximal 140,- € pro Monat, er wird längstens für 36 Monate gezahlt.
Für Personen, welche Arbeitslosengeld II beziehen, kann nicht zusätzlich ein Kinderzuschlag bewilligt werden.
Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II können stattdessen durch die Bewilligung von Wohngeld und Kinderzuschlag insgesamt mehr Geld zur Verfügung haben. Bei der Berechnung der Alternativen ist Ihnen ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Sozialrecht gern behilflich.
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