Das Kassenarztrecht oder Vertragsarztrecht ist die Gesamtheit der Regelungen im Beziehungsgeflecht zwischen Krankenkassen, Vertragsärzten und kassenärztlicher Vereinigungen. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich im Wesentlichen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Daneben gibt es eine Vielzahl von sonstigen Normen (z. B. Zulassungsverordnung, Richtlinien, Verträge).
Ein Kassenarzt oder Vertragsarzt ist berechtigt, die Kosten der Behandlung von Kassenpatienten über eine kassenärztliche Vereinigung (KV) mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Aufgabe der kassenärztlichen Vereinigung ist unter anderem die Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung, die Vertretung der Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen und die Überwachung der Pflichten der Vertragsärzte.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht ist in diesem Bereich der richtige Ansprechpartner für Honorarfragen der Kassenärzte, für Fragen zur Zulassung als Vertragsarzt und der damit verbundenen Rechte und Pflichten.
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