
Im Sozialrecht sind in den überwiegenden Fällen existenzsichernde Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten etc. geregelt. Die Rückforderung von Leistungen bei einem vermeintlichen oder tatsächlichen Verstoß gegen Rechtsvorschriften kann zu einer Existenzbedrohung führen. Wegen der Komplexität der Vorschriften in der Verschränkung der Leistungsansprüche ist es oft notwendig, Hilfe in Form von Beratung zu erhalten. Von hier aus werden Sie außergerichtlich beraten; ich übernehme auch die Vertretung vor Behörden und Gerichten.
Uwe Klerks
Frankenstraße 251, 45134 Essen
Tel: 0201 - 47 26 70, Fax: 0201 - 43 09 412, E-Mail, Homepage
Ihr Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht
tätig in den Bereichen Sozialrecht, Versicherungsrecht, Arztrecht, Recht mit medizinischem Hintergrund und Rehabilitationsrecht; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschland Anwaltsverein, der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein
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