Urlaubsanspruch beim Arbeitslosengeld 2

Anspruch auf Urlaub beim Arbeitslosengeld 2Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne haben Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht. Empfänger von Arbeitslosengeld II können sich aber für insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr außerhalb ihres Wohnorts aufhalten. Sie benötigen dafür vorab die Zustimmung des sog. persönlichen Ansprechpartners (PAP). Nach der Rückkehr sind sie verpflichtet, sich unverzüglich zurückzumelden.

Eine unerlaubte Ortsabwesenheit oder eine verspätete Rückmeldung kann zum Wegfall und gegebenenfalls zur Rückforderung des Arbeitslosengeldes II führen.

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