Ebenso wie beim Bezug von Arbeitslosengeld I sieht das SGB II Sperrzeittatbestände vor (vgl. dort).
Auch die Beendigung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses vor oder während des Bezuges von Arbeitslosengeld II oder die frühzeitige Beendigung eines sog. 1-Euro-Jobs kann einen Sperrzeittatbestand erfüllen mit der Folge, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II ruht.
30.November
Mit Urteil vom 21.11.2011 entschied das Verwaltungsgericht Neustadt, dass ein Einwohner, der im Rahmen der Zensus-Haushaltsbefragung ... mehr
25.November
Das Finanzgericht Kassel entschied mit Urteil vom 22.11.2011, dass Mütter oder Väter, deren Kind vom anderen Elternteil ins ... mehr
24.November
Das Bayerische Landessozialgericht entschied mit Urteil vom 25.10.2011, dass ein Busfahrer, der innerhalb seiner unbezahlten 90-minütigen ... mehr