Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld 2
Ebenso wie beim Bezug von Arbeitslosengeld I sieht das SGB II Sperrzeittatbestände vor (vgl. dort).
Auch die Beendigung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses vor oder während des Bezuges von Arbeitslosengeld II oder die frühzeitige Beendigung eines sog. 1-Euro-Jobs kann einen Sperrzeittatbestand erfüllen mit der Folge, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II ruht.
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