Sanktionen beim Arbeitslosengeld 2
Bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten, welche gegenüber der ARGE bestehen, kann das Arbeitslosengeld II für die Dauer von 3 Monaten gekürzt werden. Zu einer Kürzung darf es nicht kommen, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund haben. Holen Sie sich Rat von einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Sozialrecht, wenn Ihnen eine Sanktion angedroht wird oder Sie bereits eine Kürzung erhalten haben.
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