Bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten, welche gegenüber der ARGE bestehen, kann das Arbeitslosengeld II für die Dauer von 3 Monaten gekürzt werden. Zu einer Kürzung darf es nicht kommen, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund haben. Holen Sie sich Rat von einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Sozialrecht, wenn Ihnen eine Sanktion angedroht wird oder Sie bereits eine Kürzung erhalten haben.
30.November
Mit Urteil vom 21.11.2011 entschied das Verwaltungsgericht Neustadt, dass ein Einwohner, der im Rahmen der Zensus-Haushaltsbefragung ... mehr
25.November
Das Finanzgericht Kassel entschied mit Urteil vom 22.11.2011, dass Mütter oder Väter, deren Kind vom anderen Elternteil ins ... mehr
24.November
Das Bayerische Landessozialgericht entschied mit Urteil vom 25.10.2011, dass ein Busfahrer, der innerhalb seiner unbezahlten 90-minütigen ... mehr