Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I

Befristeter Zuschlag nach dem Bezugs des Arbeitslosengeld 1.Wer vor der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld I bezogen hat, kann einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen. Der Zuschlag beträgt höchstens 160,- € pro Monat für Alleinstehende; für in Partnerschaft Lebende höchstens 320,- € pro Monat. Je Kind erhalten Sie im ersten Jahr maximal 60,- € pro Monat. Die Dauer des Zuschlags ist maximal auf zwei Jahre begrenzt. Die Zweijahresfrist beginnt mit dem letzten Tag des Arbeitslosengeld I Bezugs. Im zweiten Jahr wird der Zuschlag auf die Hälfte reduziert.

Der Zuschlag wird nur gezahlt, wenn Ihr Arbeitslosengeld I höher war als das Arbeitslosengeld II.

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