Anrechnung und Einkommen beim Arbeitslosengeld 2
Einkommen sind alle Einnahmen, die während des Bewilligungszeitraumes erzielt werden, bzw. welche in diesem Zeitraum zufließen. Sowohl auf Vermögen als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzbeträge.
Das Verschweigen von Einkommen oder Vermögen stellt je nach Ausgestaltung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat dar, welche eine Geldbuße oder auch eine Strafanzeige nach sich ziehen kann. Die Agentur für Arbeit holt durch automatisierten Datenabgleich in regelmäßigen Abständen entsprechende Auskünfte ein.
Bei Fragen zur Anrechung von Einkommen und Vermögen hilft Ihnen ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Sozialrecht weiter.
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