Krankenversicherung und Rentenversicherung ALG 1

Krankeversicherung und Rentenversicherung im Arbeitslosengeld 1Wer Arbeitslosengeld I bezieht, ist grundsätzlich pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden die Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger von der Agentur für Arbeit entrichtet, wenn Sie im letzten Jahr rentenversicherungspflichtig waren.

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