Krankenversicherung und Rentenversicherung ALG 1
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, ist grundsätzlich pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden die Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger von der Agentur für Arbeit entrichtet, wenn Sie im letzten Jahr rentenversicherungspflichtig waren.
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Aktuelle Neuigkeiten
Provisionen erhöhen das Elterngeld.
14.Mai: Erhält ein Mitarbeiter mehrmals im Jahr neben dem Gehalt Provisionszahlungen, so muss das bei der ...
Rente anstatt Rehabilitationsmaßnahmen.
21.April: Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen haben sie keinen Anspruch auf eine Kur, wenn die ...
Die Rente ist eben nicht sicher.
18.März: Die Auskünfte der gesetzlichen Rentenversicherung zur Höhe der gesetzlichen Rente sind und bleiben ...