Das Arbeitslosengeld I beträgt 67% bzw. 60% des pauschalierten Nettoentgeltes. 67% erhält, wer mit einem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner, der ebenfalls unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, ein Kind hat.
Die Zeit, für welche Arbeitslosengeld I bewilligt wird, ist abhängig vom Lebensalter und davon, wie lange in den letzten 5 Jahren eine Arbeitslosenversicherungspflicht bestand.
Eine übersichtliche Tabelle der Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld I befindet sich auf der Internetseite der Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de Tabelle Anspruchsdauer )
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