Berufliche Weiterbildung und Förderung
Alle Fragen zu möglichen Förderungen in diesem Bereich sowie Fragen zur Förderung bei Neueinstellung kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Sozialrecht beantworten.
Die Leistungen müssen vor Abschluss des Arbeitsvertrages oder Änderungsvertrages bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten
Arbeitgeber erhalten von der Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse im Rahmen der Qualifizierung von Beschäftigten während des Bezuges von Kurzarbeit. Im Rahmen des Konjunkturpaktes II haben Arbeitgeber außerdem die Möglichkeit, für die Förderung von Beschäftigten, welche gering qualifiziert sind oder welche das 45. Lebensjahr vollendet haben, einen Zuschuss zu erhalten.
Hierneben können Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn ein ungelernter Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, unter Fortzahlung des Arbeitentgeltes, einen anerkannten Berufsabschluss erwirbt und hierdurch die Arbeitsleistung nicht oder nur teilweise erbringen kann.
Insolvenzgeld
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer in Form von Insolvenzgeld.
Kurzarbeit
Konjunkturelle Kurzarbeit wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige wöchentliche Arbeitzeit vorübergehend verkürzt werden muss.
Saison-Kurzarbeitergeld kann Arbeitnehmern im Baugewerbe bei witterungsbedingtem oder bei wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall (Auftragsmangel) gewährt werden.
Hierneben können unter bestimmten Voraussetzungen für die Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt sog. Transferleistungen bewilligt werden. Hierunter können alle zweckmäßigen Maßnahmen zur Eingliederungen gesehen werden.
Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten. Höhe und Dauer des Zuschusses sind abhängig von der Förderungsbedürftigkeit des Arbeitnehmers.
Ausbildungsbonus und Ausbildungszuschuss
Wenn ein Arbeitgeber mit Jugendlichen, welche seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen, einen Ausbildungsvertrag abschließen, kann hierfür ein Ausbildungsbonus von bis zu 6.000,- € gezahlt werden. Für die betriebliche Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung in Ausbildungsberufen kann für die gesamte Ausbildungszeit ein Ausbildungszuschuss gezahlt werden.
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